Rechtsprechung
BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes - Besondere Anforderungen an die Darlegung der inneren Tatseite in den Urteilsgründen - Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Fehlen eines einsichtigen Beweggrundes für die Tötung eines Menschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88
Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit
Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14). - BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87
Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages - …
- BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90
Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte
Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
Sie ist deshalb in der Regel kein bestimmender Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 15).
- BGH, 10.05.1988 - 4 StR 127/88
Voraussetzung der Annahme eines minder schweren Falles eines Todschlags in zwei …
Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14). - BGH, 03.02.1989 - 2 StR 530/88
Möglichkeit der Anlastung von Anzeichen für die Stärke einer seelischen …
Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14). - BGH, 27.04.1988 - 3 StR 81/88
Schwere Brandstiftung
Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14). - BGH, 01.03.1988 - 1 StR 54/88
Unterschiedliche Wertung eines Verhaltens des Angeklagten bei der …
Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte trotz der Lebensgefährlichkeit des Messerstichs ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 3 StR 332/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24) darauf vertraut haben könnte, der Nebenkläger würde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90, NStE Nr. 27 zu § 212 StGB, und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151). - BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93
Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich
Dabei entwickeln besonders gefährliche Gewalthandlungen eine hohe Indizwirkung für einen bedingten Tötungsvorsatz, die durch die zu erwägende hohe Hemmschwelle nicht relativiert werden darf (…vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 35; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 StR 434/93; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90 und Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90).