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   BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90   

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https://dejure.org/1991,8441
BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90 (https://dejure.org/1991,8441)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1991 - 2 StR 333/90 (https://dejure.org/1991,8441)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1991 - 2 StR 333/90 (https://dejure.org/1991,8441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes - Besondere Anforderungen an die Darlegung der inneren Tatseite in den Urteilsgründen - Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Fehlen eines einsichtigen Beweggrundes für die Tötung eines Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.1988 - 3 StR 4/88

    Affekttypischer Erinnerungsverlust als Indiz der Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
    Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14).
  • BGH, 13.11.1987 - 2 StR 558/87

    Tatprovozierendes Verhalten des Tatopfers - Verurteilung wegen Totschlages -

    Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
    Jedenfalls darf ihr kein zu großes Gewicht bei der Strafzumessung beigemessen werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 7, 8, 10, 11, 12, 14).
  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Auszug aus BGH, 06.03.1991 - 2 StR 333/90
    Sie ist deshalb in der Regel kein bestimmender Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 21 Strafzumessung 15).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte trotz der Lebensgefährlichkeit des Messerstichs ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 3 StR 332/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24) darauf vertraut haben könnte, der Nebenkläger würde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegen bei dem Tatgeschehen auch fern (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90, NStE Nr. 27 zu § 212 StGB, und vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150, 151).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Dabei entwickeln besonders gefährliche Gewalthandlungen eine hohe Indizwirkung für einen bedingten Tötungsvorsatz, die durch die zu erwägende hohe Hemmschwelle nicht relativiert werden darf (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 35; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 StR 434/93; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 1991 - 2 StR 333/90 und Urteil vom 24. April 1991 - 3 StR 493/90).
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